BAFA-Förderrichtlinie für natürliche Kältemittel

Gültig seit dem 01. Januar 2019

zum 01.01.2019 wurde eine überarbeitete Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen veröffentlicht. Die Steigerung der Energieeffizienz, Minderung des Kältebedarfs sowie die Reduktion der Emissionen halogenierter Treibhausgase stellen die Eckpfeiler zur Erreichung der Klimaschutzziele dar.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie werden zukünftig nur noch Kälte- und Klimaanlagen gefördert, die mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Hierunter zählen beispielsweise R 290, R 744 und R 717. Die maximale Fördersumme beträgt nun bis zu 150.000 €. Eine kombinierte Förderung von Kälteerzeugern, Komponenten und Dienstleistungen ist möglich. Entsprechen Anlagen allen Anforderungen der Richtlinie, ist eine Rückzahlung der Investition nicht notwendig.

Förderung unserer Propan-Serie RANSTA

teko news ransta 300x300 - BAFA-Förderrichtlinie für natürliche KältemittelSeit Beginn dieses Jahres werden nun besonders Flüssigkeitskühlsätze mit A3-Kältemitteln gefördert (A = geringere Giftigkeit / 3 = größere Brennbarkeit).

Hierunter fällt unsere Propan-Serie RANSTA. Die Kaltwasser- und Kaltsolesätze zur Außenaufstellung sind für die Anwendungsbereiche Prozesskühlung, Klimatisierung und Gewerbekälte geeignet. Der Leistungsbereich erstreckt sich von 12 bis 854 kW und bietet somit ein hohes Leistungsspektrum.

Erfahren Sie mehr über RANSTA

Beispielrechnung Förderbetrag

Die Förderung des Baus einer Kühlhalle mit unserem RANSTA könnte somit folgendermaßen aussehen:

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Detaillierte Informationen zur Berechnung der Fördersumme finden Sie im BAFA-Merkblatt „Förderung von Kälte- und Klimaanlagen 2019“ – ab Seite 19.